Auszug aus der Satzung
§2 |
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Der Förderverein […] verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Fördervereines ist die Förderung und Durchführung der Geistlichen Musik, der Kirchenkonzerte u. a. mit dem Kirchenchor und „Junger Chor Rees“. |
§10 |
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Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. |
Weitere Informationen
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